Rechtsanwalt Kibler berät und vertritt Arbeitnehmer aus allen Branchen, Arbeiter wie Angestellte, Innen- und Außendienst, tariflich oder außertariflich vergütet. Zu unseren Mandanten  zählen auch leitende Angestellte, Prokuristen, Geschäftsführer.

Auf Arbeitgeberseite vertreten wir insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe.

Neben der reinen Beratung vertreten wir die Mandanten außergerichtlich, vor dem Arbeitsgericht, vor Schlichtungssausschüssen und vor dem Integrationsamt sowie gegenüber der Agentur für Arbeit.

Gerne stehen wir auch Betriebsräten beratend zur Seite, führen Beschlussverfahren oder vertreten Sie in einer Einigungsstelle

Auch aufgrund regelmäßiger Referententätigkeit bei Betriebsratsschulungen ist Rechtsanwalt Kibler mit betriebsverfassungsrechtlichen Problemen vertraut.

Auf Wunsch führen wir auch auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen zu arbeitsrechtlichen Grundlagen oder Spezialproblemen durch.

 


 

 

 
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Kanzlei für Arbeitsrecht Franz Kibler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
Anwaltskanzlei Kibler  - Brotstraße 1 - 54290 Trier - 0651/9951040 - Fax: 0651/9951050 - E-Mail: info@kanzlei-kibler.de