Die Anwaltskanzlei Kibler versteht sich als Kanzlei für Arbeitsrecht. Seit der Gründung im Jahre 1997 konzentriert sich die Kanzlei schwerpunktmäßig auf Rechtsprobleme in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Betriebsrat.

Diese Spezialisierung halte ich für unverzichtbar, denn das Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenständigen Rechtsgebiet, mit eigenen Gerichten, den Arbeitsgerichten, entwickelt. Das in immer mehr Einzelgesetze verästelte Arbeitsrecht ist dabei zu speziell geworden, um es quasi nebenbei bearbeiten zu können. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und unterschiedlichste Arbeitsverträge komplizieren oft eine zutreffende Beurteilung.

Auch auf den angrenzenden Rechtsgebieten des Sozialrechts, insbesondere im Bereich Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung können Sie mich gerne ansprechen.

Aufgrund dieser Spezialisierung ist neben persönlicher Betreuung zugleich Kompetenz und Erfahrung gewährleistet.

 

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Arbeitsmaximen
 
Tätigkeitsfelder
 
Kanzlei für Arbeitsrecht Franz Kibler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
Anwaltskanzlei Kibler  - Brotstraße 1 - 54290 Trier - 0651/9951040 - Fax: 0651/9951050 - E-Mail: info@kanzlei-kibler.de