Anwaltliche Tätigkeit ist Dienstleistung für den Mandanten.

Um diesem Grundsatz Rechnung zu tragen, orientieren wir uns bei unserer Arbeit an folgenden Maximen:

 

Zeit zum Zuhören haben

Nur wer sich Zeit nimmt und seinen Mandanten zuhört, versteht, um was es ihnen geht und kann die gewünschte Hilfe leisten!

Wir nehmen uns Zeit für Sie.

 

Umfassend und seriös beraten

Oft lassen sich Konflikte durch fundierte Beratung entschärfen, bevor es zu einem nervenaufreibenden Prozess kommt. Wir prüfen stets sorgfältig, ob auch außergerichtliche Lösungen in Betracht kommen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.

Die Lösung Ihres Problems ist das Ziel -  nicht das Führen eines Rechtsstreits.

 

Kompetent und engagiert vertreten

Ob vor Gericht, in der Einigungsstelle, gegenüber ihrem Vertragspartner oder Kontrahenten oder bei der Ausgestaltung eines Vertrages:

Ihre Interessen vertreten wir engagiert, sachlich und kompetent.

 

Selbstbeschränkung tut Not!

Angesichts des immer komplexer werdenden Rechts konzentriert sich die Anwaltskanzlei Kibler auf ein Gebiet, den Konflikten in der Beziehung Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Betriebsrat.

Spezialisierung ja - Betriebsblindheit nein.

 

Transparenz bei der Anwaltsvergütung

Profunde anwaltliche Dienstleistung gibt es nicht gratis. Die Höhe des anfallenden Anwaltshonorars soll aber kein Geheimnis, sondern transparent sein. Hierüber informieren wir offen und von Anfang an. Gerne setzen wir uns auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung oder beantragen ggf. Prozesskostenhilfe für Sie.

 

Unser Motto:

Wer aufhört besser zu werden, wird irgendwann aufhören, gut zu sein.

>> Kanzleiporträt   >> Arbeitsrecht >>   Wissenswertes >>   Zur Person >>   Kontakt >>   Impressum >>
Arbeitsmaximen
 
Tätigkeitsfelder
 
Kanzlei für Arbeitsrecht Franz Kibler - Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
Anwaltskanzlei Kibler  - Brotstraße 1 - 54290 Trier - 0651/9951040 - Fax: 0651/9951050 - E-Mail: info@kanzlei-kibler.de